IVF Fonds und Förderungen
Fondsvertrag – Voraussetzungen – Förderungen

Fondsvertrag
Ihr Vorteil – eine Klinik mit Fondsvertrag!

„Über Geld spricht man nicht“ – gerade in diesem Falle sollte man es jedoch tun. Die Tiny Feet Kinderwunschkliniken verfügen über einen Vertrag mit dem österreichischen IVF-Fonds. Das bedeutet, dass – bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen – bis zu 70 % der Behandlungskosten nicht vom Paar selbst getragen, sondern vom Fond übernommen werden.

Damit ist gesichert, dass für die überwiegende Mehrzahl betroffener Paare das Thema Kinderwunsch auch finanziell zu keiner Herausforderung wird. Wir klären Sie auch diesbezüglich gerne im Detail auf: besuchen Sie einen unserer kostenlosen Informationsabende, vereinbaren Sie Ihr persönliches Erstgespräch mit einem unserer Ärzte – oder kontaktieren Sie uns einfach per E-Mail oder Telefon!

Wer hat Anspruch auf Unterstützung durch den IVF-Fonds?

1. Anforderung an das Paar

Grundsätzlich haben sowohl verheiratete als auch unverheiratete Paare Anspruch auf Fondsunterstützung. Unverheiratete Paare benötigen lediglich einen Notariatsakt mit welchem der Mann die Obsorgepflichten für das noch ungeborene Kind übernimmt. Gleiches gilt aber auch für Paare die Inseminationen in Anspruch nehmen oder den IVF Versuch zu 100 % selbst zahlen. Den Kontakt zu einer Notariatskanzlei stellen wir gerne her.

Seit 1. Jänner 2015 sind auch lesbische Paare anspruchsberechtigt, sofern gewisse Kriterien bei der Frau, die das Kind austrägt, zutreffen.

Auch für die Eizellspende kann unter bestimmten Voraussetzungen Unterstützung durch den IVF-Fonds in Anspruch genommen werden.

2. Vorliegen einer medizinischen Indikation

Sterilität bei der Frau aufgrund verschlossener oder dauerhaft funktionsunfähiger Eileiter, Endometriose oder Polycystisches Ovarsyndrom bedingt und/oder Sterilität beim Mann aufgrund eingeschränkter Samenqualität.

Eine der folgenden Indikationen muss fachärztlich diagnostiziert sein:

  • Verschlossene oder funktionsuntüchtige Eileiter
  • Endometriose
  • Polycystisches Ovarsyndrom (PCOS)
  • Eingeschränkte Samenqualität

3. Altersgrenzen

Zu Beginn des jeweiligen IVF-Behandlungsversuchs darf die Frau das 40. Lebensjahr und der Mann das 50. Lebensjahr nicht überschritten haben.

Bei gleichgeschlechtlichen Paaren darf die Frau, die beabsichtigt das Kind auszutragen, das 40. Lebensjahr und ihre Partnerin das 50. Lebensjahr nicht überschritten haben.

Bei Überschreitung des Alters während einer IVF Behandlung ist die Zuzahlung des Fonds für diesen Versuch gegeben, jedoch für keine weitere Behandlung mehr.

4. Krankenversicherung

Beide Partner müssen in Österreich aufrecht krankenversichert sein.

5. Hauptwohnsitz

Der Hauptwohnsitz einer der beiden Partner ist in Österreich. Die Partner müssen aber nicht österreichische Staatsangehörige sein. EU- bzw. EWR-Bürger, sowie Drittstaatsangehörige mit aufrechtem Aufenthaltstitel haben ebenso Anspruch.

Welche Behandlungen werden vom Fonds mitfinanziert?

  • In-Vitro-Fertilisation (IVF)
  • Intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI)
  • Kryokversuch
  • Mikrochirurgische epididymale Spermienaspiration (MESA) / testikuläre Spermienaspiration (TESA)
  • Testikuläre Spermienextraktion (TESE)

Welche Behandlungen werden vom Fonds nicht mitfinanziert?

  • Insemination (IUI)
  • Kosten, die im Rahmen der Testung und Bereitstellung von Spendersamen bzw. von gespendeten Eizellen entstehen. Die IVF-Behandlung selbst wird aber bei Vorliegen der entsprechenden Indikation dennoch unterstützt.

Unsere Leistungen sind so vielseitig wie ihre Bedürfnisse

Einen Überblick über unser Angebot finden Sie hier:

Transparenz ist uns wichtig – auch, wenn es um die Kosten für Ihre Behandlung geht

Infos zu den Behandlungskosten und Förderungsmöglichkeiten lesen Sie hier: