Barrierefreiheitserklärung

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Unsere Website ist teilweise mit Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.2" beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) vereinbar. Folgende Unvereinbarkeiten und Ausnahmen bestehen nach dem unten angeführten Stand der Erklärung. Die nachstehend angegebenen Inhalte sind derzeit nicht barrierefrei:

Die Primärfarbe #009DBE entspricht mit 3,19 : 1 bei Fließtextgröße nicht dem benötigten Mindestkontrastwert von 4,5 : 1.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 05.09.2025 erstellt.

Am 10.09.2025 erfolgte in einem Selbsttest eine Überprüfung der Templates (Startseite, Detailseite), auf denen alle Seiten beruhen. Einzelne Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft.

Diese Erklärung wurde zuletzt am 10.09.2025 aktualisiert.

Feedback und Kontaktmöglichkeiten

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei sind uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E‑Mail mitzuteilen.

Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

  • Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an wn@tinyfeet.at.
  • Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Kontaktformular der Beschwerdestelle

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren